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Norddeutschland:
MAWISTA nord GmbH
Kirchstr. 9
42103 Wuppertal
Telefon: ++49 (0)202 47866920
Telefax: ++49 (0)202 47866929
Email:
info.nord@mawista.com
Süddeutschland:
MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
Email:
info.sued@mawista.com
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Reisekrankenversicherung für ein SchengenvisumHEALTH INSURANCE for a Schengen visa
Online Antrag –DEUTSCH -
Online Application – ENGLISCH -
WER KANN SICH VERSICHERN?
Ideal für alle
• Besucher oder Gäste (Besuchervisum/Heiratsvisum)
• Geschäftsreisende (Businessvisum/Geschäftsvisum)
• Touristen (Touristenvisum)
• Besuchergruppen (Besuchervisa für Gruppenreisen)
mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Schweiz bzw. im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, aufhalten. Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Seit 21.12.2007 auch: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
WAS MUSS ICH UNBEDINGT WISSEN?
• Höchstaufnahmealter: 80 Jahre
• Maximale Versicherungsdauer: 183 Tage
Minimale Vertragsdauer: 8 Tage
• Abschluss vor Einreise ohne Wartezeit!
• Zahlweise: einmalig nach Abschluss
• Gültigkeitsdauer der Police:
Für Personen aus einem visumpflichtigen Einreiseland: 12 Monate ab dem beantragten
Versicherungsbeginn für den vereinbarten Zeitraum; mehrmalige Ein- und Ausreise ist möglich.
• Selbstbehalt in der Reise-Krankenversicherung: 50 EUR, je Versicherungsfall
WIE HOCH SIND DIE BEITRÄGE?
Tarif mawista Incoming SB
Reisedauer je Person bis 64 Jahre:
bis 8 Tage 9 EUR
bis 15 Tage 17 EUR
bis 31 Tage 29 EUR
bis 45 Tage 42 EUR
bis 62 Tage 58 EUR
bis 92 Tage 86 EUR
bis 183 Tage 170 EUR
Personen über 65 Jahre bis 80 Jahre
bis 8 Tage 18 EUR
bis 15 Tage 34 EUR
bis 31 Tage 58 EUR
bis 45 Tage 84 EUR
bis 62 Tage 116 EUR
bis 92 Tage 172 EUR
bis 183 Tage 340 EUR
WELCHE LEISTUNGEN SIND VERSICHERT*?
Reisekrankenversicherung
Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung
- Ärztliche Behandlung 100%,
- Arznei- und Verbandsmittel 100%,
- Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls 100%,
- Schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnprothesen und Provisorien 100 %, bis 125 EUR
- Stationäre Heilbehandlung Krankenhausbehandlung (einschließlich unaufschiebbarer Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse (inkl. allgemein- ärztlicher Behandlung) nicht als Privatpatient!! 100%,
- Transportkosten zum nächsterreichbaren Krankenhaus zur stationären Behandlung 100%,
Sonstige Leistungen:
- Bestattungs- oder Überführungskosten bis 5.000 EUR
- Rücktransport ins Heimatland bis 5.000 EUR
WELCHE LEISTUNGEN SIND NICHT VERSICHERT*?
Kein Versicherungsschutz besteht in der Reisekrankenversicherung für:
• Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
• Heilbehandlungen, und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten
Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie
nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
• Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und
Provisorien deren Kostenaufwand 250 EUR pro Aufenthalt hinausgehen;
• Massagen- und Wellness-Behandlung sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;
• Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
• Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
• durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung einschließlich Krankenrücktransport;
• für die Behandlung geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose und Psychotherapie einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel und Krankenrücktransport;
• für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden einschließlich Krankenrücktransport.
WIE ERFOLGT DER VERTRAGSABSCHLUß?
Online:
Online-Formular - DEUTSCH-
Online Application - ENGLISCH -
Sie können die Versicherung online abschließen. Geben Sie dazu Ihre Daten ein. Nach Eingabe aller Daten können Sie den/die Versicherungsnachweis/- police sofort ausdrucken.
VERHALTEN IM SCHADENFALL?
Was ist in jedem Schadenfall zu tun?
Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege).
Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise?
Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die ELVIA Assistance-Notrufzentrale, damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann.
ELVIA Assistance-Notrufzentrale (24-Stunden Notrufzentrale!):
++49 (0)89 62424 - 570
Zur Schadenregulierung bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen:
• Kopie des Ihnen vorliegenden Versicherungsscheines
• Kopie des vollständigen Reisepasses der versicherten Person mit Personalien, Einreisevisum und Einreisedatum in den Geltungsbereich der Versicherung
• Originalrechnung und/oder -rezepte mit Angabe der zu Grunde liegenden Diagnose und der erbrachten Leistungen
Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten. Bei ambulanter Heilbehandlung wird Ihnen der Arzt eine Rechnung erstellen, die von Ihnen in aller Regel vorab zu bezahlen ist. Bitte beachten Sie bei Behandlungen in Deutschland, dass Arztrechnungen bis zum 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, GÖA, oder Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, vergütet; überwiegend medizinisch-technische Leistungen werden höchstens mit dem 1,3-fachen Satz vergütet, Laborleistungen höchstens mit dem 1,15-fachen Satz..
Die Erstattung erfolgt in Euro über eine deutsche Bankverbindung. Bitte richten Sie Schadenmeldungen mit den entsprechenden Nachweisen an:
ELVIA Reiseversicherung
Mondial Assistance International AG
Abteilung Leistung
Ludmillastr. 26
81543 München Deutschland
Telefon: ++49 (0)89 62424 - 460
Telefax: ++49 (0)89 62424 - 244
RECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER *
Rechtsverbindlich sind die Versicherungsbedingungen mawista Incoming der ELVIA Reiseversicherung -eine Marke der Mondial Assistance International AG, München |
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